IMMOBILIEN • STEUERN • AfA

Immobilien-Abschreibung prüfen und AfA-Potenzial erkennen.

Bei vermieteten Immobilien kann unter bestimmten Voraussetzungen die tatsächliche Nutzungsdauer kürzer sein als der gesetzlich typisierte Zeitraum. Ein qualifiziertes Restnutzungsdauergutachten kann diesen Sachverhalt nachvollziehbar dokumentieren.

✓ Deutschlandweit✓ Objektbezogene Prüfung✓ Vor-Ort-Besichtigung*
* Leistungsumfang bitte vor Veröffentlichung bestätigen.
AfA-Potenzial
Beispielhafter Gebäudeanteil487.500 €
Unverbindliche Orientierungkeine Steuerberatung
§ 7 Abs. 4 Satz 2 EStGRestnutzungsdauerGebäude-AfAVermietete Immobilien
IMMOBILIEN-AfA

Was bedeutet Abschreibung bei Immobilien?

Die Absetzung für Abnutzung – kurz AfA – bildet die steuerliche Abnutzung eines Gebäudes über die maßgebliche Nutzungsdauer ab. Der auf Grund und Boden entfallende Anteil ist grundsätzlich nicht abschreibbar.

Für Gebäude gelten gesetzliche typisierte AfA-Sätze. Unter den Voraussetzungen des § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG kann jedoch die tatsächliche Nutzungsdauer relevant werden, wenn sie kürzer ist.

Ob daraus ein höherer jährlicher AfA-Betrag entsteht, hängt von der individuellen Immobilie, dem Gebäudeanteil, der bisherigen AfA und der nachgewiesenen Nutzungsdauer ab.

01

Gebäudeanteil

Nur der abschreibungsfähige Gebäudeteil bildet grundsätzlich die Basis der Gebäude-AfA.

02

Nutzungsdauer

Die tatsächliche Nutzungsdauer kann im Einzelfall von typisierten Zeiträumen abweichen.

03

Nachweis

Eine kürzere Nutzungsdauer sollte fachlich nachvollziehbar und objektbezogen dargelegt werden.

ONLINE-RECHNER

AfA-Potenzial Ihrer Immobilie überschlagen.

Geben Sie Eckdaten ein. Die Berechnung dient ausschließlich einer ersten Orientierung und ersetzt keine Steuerberatung oder sachverständige Bewertung.

01 · Eckdaten eingeben02 · Vergleich berechnen03 · Potenzial individuell prüfen
Zusätzliche jährliche AfA · Orientierung6.500 €Gebäudeanteil × (1 / Restnutzungsdauer − bisheriger AfA-Satz), sofern positiv.
Steuerlicher Effekt p.a. · Orientierung2.730 €
RESTNUTZUNGSDAUERGUTACHTEN

Die tatsächliche Nutzungsdauer objektbezogen prüfen.

Ein Restnutzungsdauergutachten soll die konkrete tatsächliche Nutzungsdauer eines Gebäudes anhand nachvollziehbarer, objektbezogener Kriterien einschätzen.

01

Immobilie analysieren

Baujahr, Bauzustand, Modernisierungen, technische Bauteile und weitere relevante Merkmale werden individuell betrachtet.

02

Objekt besichtigen

Eine Vor-Ort-Aufnahme kann die Grundlage für eine belastbare Beurteilung des konkreten Gebäudezustands bilden.

03

Herleitung dokumentieren

Die ermittelte Restnutzungsdauer wird in einem nachvollziehbaren sachverständigen Gutachten hergeleitet.

RECHTLICHER RAHMEN

§ 7 Abs. 4 Satz 2 EStG

Das Einkommensteuergesetz sieht für Gebäude grundsätzlich typisierte AfA-Sätze vor. Ist die tatsächliche Nutzungsdauer eines Gebäudes kürzer, kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen die tatsächliche Nutzungsdauer zugrunde gelegt werden.

Die konkrete steuerliche Behandlung ist immer eine Frage des Einzelfalls. Ein Gutachten ist kein automatischer Anerkennungsbescheid des Finanzamts.

Gesetzestext § 7 EStG ansehen →
Individuell statt pauschal.

Die Beurteilung einer kürzeren Nutzungsdauer sollte sich auf die konkrete Immobilie beziehen und fachlich nachvollziehbar sein.

ABLAUF

Vom ersten Check zum Gutachten.

01

Potenzial prüfen

Eckdaten eingeben und erste Orientierung erhalten.

02

Unterlagen

Relevante Objekt- und Eigentumsunterlagen zusammenstellen.

03

Besichtigung

Die Immobilie wird anhand relevanter Merkmale aufgenommen.

04

Gutachten

Die ermittelte Restnutzungsdauer wird nachvollziehbar dokumentiert.

NÄCHSTER SCHRITT

Ist Ihre Immobilie für eine verkürzte AfA interessant?

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FAQ

Häufige Fragen zur Immobilien-Abschreibung.

Was ist die AfA bei einer Immobilie?

AfA steht für Absetzung für Abnutzung. Die steuerlich relevanten Gebäudekosten werden über die maßgebliche Nutzungsdauer verteilt.

Kann eine Immobilie schneller abgeschrieben werden?

Unter den Voraussetzungen des § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG kann bei bestimmten Gebäuden die tatsächliche kürzere Nutzungsdauer zugrunde gelegt werden.

Was ist ein Restnutzungsdauergutachten?

Es ist eine sachverständige, objektbezogene Einschätzung der tatsächlichen Restnutzungsdauer eines Gebäudes mit nachvollziehbarer Herleitung.

Garantiert ein Gutachten die Anerkennung beim Finanzamt?

Nein. Die steuerliche Beurteilung erfolgt im Einzelfall. Ein Gutachten garantiert keine Anerkennung.

Kann eine Kaufpreisaufteilung relevant sein?

Ja. Bei Immobilien ist zwischen Gebäude und Grund und Boden zu unterscheiden. Grund und Boden ist grundsätzlich nicht abschreibbar.

KONTAKT

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Zu Gutachten AfA →
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